THEMIS fordert für die Erben LION die Restitution von Raubkunst von der Bank Austria. Es handelt sich um das Meisterwerk NIXEN von Gustav KLIMT aus dem Eigentum von Hans LION. Das Werk wird auf einen Marktwert von mindestens 20 Mio. EUR geschätzt.
Unsere Mandanten, die Erben der jüdischen Kunsthändler Hashtag#LION fordern die Restitution des Meisterwerks #NIXEN von Gustav KLIMT
von der BANK AUSTRIA. Das Werk ist seit 2012 an die ALBERTINA in Wien verliehen. Die problematische Hashtag#Provenienz wird von der ALBERTINA bis heute verschwiegen.
Das Gemälde gehörte Hans LION und wurde NS-verfolgungsbedingt als Raubkunst im Jahr 1942 ihm entzogen.
Durch den Reichstatthalter in Wien wurde das Werk der Österreichischen Galerie (heute Belvedere) zugewiesen.
Alle Einzelheiten zum Fall finden Sie in dem heutigen Beitrag von Olga Kronsteiner im Standard:
https://www.derstandard.at/story/3100000291345/kunsthaendler-erben-fordern-rueckgabe-von-gustav-klimts-nixen-aus-albertina
Dort heißt es unter anderem, Zitate der wichtigsten Fakten, wir zitieren aus dem Artikel von Olga Kronsteiner vom 10.10.2025:
– Das Bild verschwand für Jahre aus der Öffentlichkeit und tauchte im Oktober 1942 plötzlich unter der Bezeichnung „Meeralgen“ auf,
unter der es im Zuge der Klimt-Retrospektive 1943 im Secessionsgebäude gezeigt wurde.
– Als nächsten Besitzer nennen die Werkverzeichnisse einen Josef Siller, der das Bild 1942 der Österreichischen Galerie (Belvedere) verkauft habe.
Wie es zu dieser Siller-Story kam, ist nicht mehr nachvollziehbar. Der Hotelier und Kunstsammler verstarb 1948.
– Über wen das Gemälde tatsächlich in Museumsbestand gelangte, ist eine völlig andere Geschichte: Recherchen der Belvedere-Provenienzforscherin Monika Mayer zufolge war es im Oktober 1942 vom Reichsstatthalter für 1500 Reichsmark von einem gewissen Oskar Hamel, ein dubioser Händler und illegales NSDAP-Mitglied (seit 1933), angekauft und dem Museum zugewiesen worden. Dazu verweist Mayer auf ein aufschlussreiches Dokument aus dem hauseigenen Archiv vom Dezember 1946.
– Dementsprechend übermittelte Novotny dem Magistratischen Bezirksamt eine Aufstellung: mit 26 Kunstwerken, die in der NS-Zeit für die Österreichische Galerie erworben worden waren und „mit Sicherheit oder möglicherweise aus jüdischem Besitz stammen“.
– Das Gemälde verschwindet im Depot und wird 1963 bei einem Kunsthändler gegen zwei Landschaftsbilder eines österreichischen Barockmalers eingetauscht. Ob sich Direktor Novotny hier wissentlich eines Problemfalls entledigte, ist nicht geklärt.
– Worauf die Erben des Wiener Kunsthändlers Hans Lion ihre Ansprüche stützen? Es geht um ein Rückstellungsverfahren, das die Provenienzforscherin Gabriele Anderl 2022 in einem Beitrag im Lexikon der österreichischen Provenienzforschung erwähnt: Demnach hatte Hans Lion 1948 von einer Wiener Kunsthändlerin die Herausgabe „des Bildes ‚Die Fische’ von Gustav Klimt“ gefordert. Die Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen (Wien) wies den Antrag Lions jedoch Anfang 1952 ab.
– Der zugehörige Akt wurde längst skartiert, weshalb die Hintergründe unklar bleiben. Manche Verfahren waren allein deshalb gescheitert, weil sich der strittige Vermögensgegenstand nicht mehr im Besitz der Antragsgegner befand; beantragen konnte allerdings nur, wer zuvor Eigentümer gewesen war. Daraus leitet Hannes Hartung Ansprüche der Erben nach Hans Lion ab und sieht einen NS-Entzug als erwiesen.
– Warum die Albertina weder in der Ausstellung noch in der Online-Sammlungsdatenbank über die ungeklärte Provenienz der Nixen (Silberfische) informiert, wollte man auf Anfrage nicht beantworten.
Dass die Ethik-Richtlinien des International Council of Museums (Icom) hier Transparenz vorsehen, sei erwähnt. Denn andernfalls könne das „als Duldung und Förderung des illegalen Handels mit Kulturgütern aufgefasst werden“, wie dort nachzulesen ist.