Restitution

FRAGEN DER RESTITUTION VON KULTURGÜTERN UND VON IMMOBILIEN BILDEN EINEN GEWICHTIGEN SCHWERPUNKT IN DER ANWALTLICHEN PRAXIS VON THEMIS. RECHTSANWALT DR. HARTUNG VERTRITT FÄLLE DER KUNSTRESTITUTION SEIT 2002 AUF BEIDEN SEITEN.

Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung betreut oder betreute überregional bis weltweit bekannte Fälle auf beiden Seiten wie die Sammlung Gurlitt (Schwabinger Kunstfund), den erfolgreichen Erhalt der Sumpflegende von Paul Klee („entartete Kunst“) im Lenbachhaus, eine in Anspruch genommene Großbank wegen eines Gemäldes im Wert von über €50 Mio, den Erben der jüdischen Sammlung Robert Graetz und die Verfassungsbeschwerde von David Oppenheimer. In 2024 war Dr. Hartung Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zum neuen Raubkunstgesetz (das Gesetzgebungsverfahren läuft noch). Sein Buch „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“ (de Gruyter Recht, Berlin 2005) zählt zu den Standardwerken in der Kunstrestitution.

Unser oberstes Bestreben ist es, bei Fällen von NS-verfolgungsbedingten Entzügen faire und gerechte Lösungen für alle Beteiligten zu erzielen. Uns ist aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit und unseres profunden akademischen Hintergrunds hier wichtig und bewusst, dass die Beteiligten der heutigen Fälle noch heute unter den Untaten der NS-Zeit leiden, sei es als Anspruchsteller oder in Anspruch genommener.

Wir verfolgen in diesem moralisch äußerst sensiblen Gebiet stets einen fairen Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Dort, wo das Recht nicht mehr hinreicht und die Moral den Fall prägt, ist es entscheidend , verantwortungsvoll zu agieren und mit Respekt und Würde diesen schwierigen Fällen und der damit verbundenen Familienschicksale zu begegnen.

Wir wissen, das in solchen Fällen sich in aller Regel die unschuldigen Folgegenerationen gegenüber stehen. Der vollständige Sachverhalt lässt sich meistens nicht mehr ermitteln.

Umso mehr bemühen wir uns um einen fairen und gerechten Interessensausgleich für alle Beteiligten.

Auch Fälle der Gegenwart des internationalen Kulturgüterschutzes werden von uns bearbeitet.

Bekannte Restitutionsfälle

2024

Restitutionsverfahren für die Erbengemeinschaften oder Teile davon der Sammlungen Therese BRETTAUER, jüdische Kunsthandlung Brüder LION und Kunsthandlung Samuel HARTVELD, Kunstsammlung Marie Louise STADLER mit erfolgreicher Restitution beim Kunstmuseum Bonn

2024

Immobilienrestitution: Vertretung von in der NS-Zeit enteigneten und geschädigten Familien

2019

Republik Polen wegen Rückführung von Beutekunst Zuletzt erfolgreiche Restitution einer Büste von Antoine Houdon (2015) und eines Gemäldes von Marcin Zaleski (2019)

2018

Sammlung Robert Graetz u.a. wegen eines Werkes von Pechstein (u.a. Herausgabeklage beim OLG Frankfurt)

Laufend

Zahlreiche diskrete Vereinbarungen u.a. für Kunstsammler, Banken, führende Auktionshäuser, Galerien u.a. seit 2008 für faire und gerechte Lösungen bei Raubkunstexponaten zum erfolgreichen gemeinsamen Verkauf

2017-2024

Vertretung einer Großbank vor der Beratenden Kommission wegen eines bedeutenden Kunstwerks im Wert von über 70 Mio. EUR

2014

Sammlung Cornelius GURLITT („Schwabinger Kunstfund“), Verfahrensvereinbarung zur Aufhebung der Beschlagnahmung u.a.

2012-2014

Landeshauptstadt München, Lenbachhaus: Erhalt der SUMPFLEGENDE von Paul Klee durch Vergleich

Unsere Experten vor ort

Dr. Hannes Hartung

Partner in München

Agata Becker

Kooperationspartner in London

Prof. Dr. Leonhard Reis

Counsel in Wien

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