Dr. iur. Hannes Hartung TEP

Rechtsanwalt (RAK München) in Deutschland und Österreich
Gründer der GalerieKanzlei THEMIS und geschäftsführender Gesellschafter

Kontakt

Auf einen Blick

Zulassungen

Highlights

Schwerpunkte

2000

Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität zu Tübingen, Referendariat am OLG Stuttgart, Assessorexamen 2000

2004

Promotion an der Universität Zürich (Schweiz) zum Thema „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“, erschienen in den Schriften zum Kulturgüterschutz bei de Gruyter Recht 2005, mehrfach rezensiert und ausgezeichnet mit dem Carl-Sonnenschein-Preis 2007

Laufend

Fachanwaltslehrgänge: Spezialist im Steuerrecht (2000), Urheber- und Medienrecht (2011), Erbrecht (2015), regelmäßig Lehraufträge für Kunstrecht und Urheberrecht an den Universitäten München (LMU), Hagen und Graz

2008-2011

Partner der Kanzlei Badache Weindl & Partner 2008, aufgenommen im Handbuch „Der deutsche Wirtschaftsanwalt 2008/2009“ (S. 108 ff., Co-Publishing zum Kunstrecht) Partner der überregionalen Kanzlei Weitnauer Rechtsanwälte 2009, aufgenommen im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 für die Bereiche Kunst, Stiftungen und vermögende Privatpersonen, S. 183

2011

ICOM-WIPO Mediator (Paris), CAfA Schiedsrichter in The Hague

2016

Trust and Estate Practicioner (TEP bei STEP London)

Seit 2004

Fachbeiträge in der Zeitung DIE WELT: Weitergeschoben in die nächste Generation (2004), Ein Problem und seine Erben (2014), Schließt das Kapitel Gurlitt (2017), Die letzte Chance für den Welfenschatz (2018), Wende am Supreme Court: Was das Welfenschatz-Urteil für Deutschland bedeutet (2021) und Neue deutsche Verbindlichkeit: Endlich kommt der radikale Bruch (2024)

2004

Promotion an der Universität Zürich (Schweiz) zum Thema „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“, erschienen in den Schriften zum Kulturgüterschutz bei de Gruyter Recht 2005, mehrfach rezensiert und ausgezeichnet mit dem Carl-Sonnenschein-Preis 2007

NJW

NJW 2020, 718 : Wege zur gerechten und fairen Lösung bei NS Raubkunst

KGSG

Das neue Kulturgutschutzgesetz: Ein Leitfaden für die Praxis (für AXA ART in 2016)

Collectors
Know-How

Idee zu dem Titel für Mannheimer Artima, Collector´s Know How
Bd. 7: Kunstkauf und Haftung
Bd. 8: Beutekunst, entartete Kunst und Raubkunst – ein Leitfaden für die Praxis
Bd. 9: Kunstbewertung, Besteuerung und Sammlungsnachfolge

2018, 2021

Der Künstlernachlass:Praktische Hürden und rechtliche Chancen

Autor des Kapitels KUNSTRECHT im bekannten Münchener Vertragshandbuch von
CH Beck, Band 3: Wirtschaftsrecht II Handbuch Band 3, 2021

2008

Sanierung der Evangelischen Hospitalstiftung in Lindau

Seit 2008

Beratung und Vertretung führender Auktionshäuser, KunstsammlerInnen und Galerien, Vertretung der Künstler der East Side Gallery

2012-2014

Erhalt der „Sumpflegende“ von Paul Klee für das Lenbachhaus der Landeshauptstadt München durch Prozessvergleich

2014
2015

Aufhebung der Beschlagnahmung des „Schwabinger Kunstfunds“ bei Cornelius Gurlitt, Verfahrensvereinbarung mit dem Bund und dem Freistaat Bayern Gespräche mit Anspruchsstellern für faire und gerechte Lösungen, Wahrung der Eigentums- und Persönlichkeitsrechte von Cornelius Gurlitt

Erfolgreiche Restitutionen für die Republik Polen (Diana Büste und Zaleski Gemälde)

2017

Erfolgreiche Ausfuhr der Dix Grafiken für die George Economou Collection
Erfolgreiche Ausfuhr der Skizzenbücher Westmensch des Joseph Beuys Estate

Seit 2020

Vertretung des englischen Kunstsammlers Christian Levett
Zahlreiche Restitutionsverfahren für die Anspruchsteller von Raubkunst, u.a.. erfolgreiche Restitution für die Erben von Marie Louise Stadler

2004

Rechtsanwaltskammer München

2023

Rechtsanwaltskammer Wien
International Bar Association, Art, Cultural Institutions and Heritage Law Committee

2016

Society of Trust and Estate Practicioners (STEP), Full Member, London

2023

Art Lawyers Association, Full Member, London
Court of Arbitration for Art, Arbitrator and Mediator, The Hague, Netherlands

2016 u.a.

Kunstsammlerverein e.V., Gründungsmitglied, Mitglied des Vorstands und Syndikus
Bund katholischer Rechtsanwälte e.V. (BKR)
Deutsch-Britische Juristenvereinigung e.V.

Lebenslauf

Rechtsanwalt in Deutschland seit über 22 Jahren
Executive Partner

Trust and Estate Practicioner (TEP)
CAfA Schiedsrichter und CAfA Mediator
ICOM-WIPO Mediator

Spezialist für Kunst, Kultur & Medien | Vermögensnachfolge & Steuern (private clients) und für englisches Recht (derzeit Masterstudium an der BPP University)
Regelmäßig Lehrbeauftragter der Karl-Franzens-Universität zu Graz und der FernUniversität in Hagen, vormals Lehrbeauftragter der LMU München
RA Dr. Hannes Hartung wurde 2002 in Stuttgart als Rechtsanwalt zugelassen und sodann 2004 an der Universität Zürich zum Thema „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“ promoviert. Seine Dissertation wurde mehrfach (auch im Ausland) akademisch rezensiert und im Jahre 2007 mit dem Carl-Sonnenschein-Preis ausgezeichnet.
Dr. Hartung hat mehrere Publikationen und Rezensionen insbesondere zum Kunstrecht auf englisch und deutsch in führenden juristischen Zeitschriften (u.a. NJW) veröffentlicht. Zuletzt verantwortete er das Kapitel Kunstrecht mit Musterformularen im renommierten Münchener Vertragshandbuch Band 3, Wirtschaftsrecht II.
Von 2006 bis 2017 lehrte Rechtsanwalt Dr. Hartung als Lehrbeauftragter regelmäßig internationales Kunst- und Kulturrecht für die Kulturwirtschaft am Department Kunstwissenschaften und Kulturgüterschutz für Archäologen bei der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2010 ist RA Dr. Hartung als Universitätslektor der Karl-Franzens-Universität Graz, seit 2014 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen als Lehrbeauftragter mit Prüferbestellung –z.B. für Bachelorarbeiten- berufen.
Dr. Hartung verfügt über die theoretischen Kenntnisse der Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht, für Steuerrecht und für Urheber- und Medienrecht. 2011 wurde als Mediator for Art and Cultural Heritage in die internationale Liste der ICOM (Internationaler Museumsbund) und WIPO (World Intellectual Property Organization) aufgenommen.

Im Frühjahr 2008 macht er sich als Partner der Münchener Steuerkanzlei Badache Weindl & Partner selbständig und schloss sich im Herbst 2009 der überregionalen Kanzlei Weitnauer als Partner an.

Im Herbst 2011 gründete er THEMIS, zunächst als deutsche, sodann als europäische anwaltliche Kooperation und sicherte THEMIS als deutsche Wortmarke für Rechtsberatung der Nizza Klasse 45.
Aktuell firmiert THEMIS als Rechtsanwaltsgesellschaft, die THEMIS Hartung Rechtsanwalts GmbH.
Aktuelle Portraits über Dr. Hannes Hartung gibt es von der dpa (erschienen u.a. in der Abendzeitung und DER WESTEN) und in der Berliner Zeitung.
Dr. Hartung ist häufig gefragter Experte in Fernsehen und Radio (ARD Morgenmagazin, Menschen der Woche, BR, SWR etc.). Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 29. Dezember 2015 über Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung:

Hannes Hartung wiederum ist ein Jurist, dessen Name sonst mit weit spektakuläreren Fällen als jenem der … in Verbindung steht: Der Münchner NS-Raubkunst-Experte war der erste Anwalt, der Cornelius Gurlitt juristisch vertreten hat, er vertritt derzeit eine Gruppe von Nazi-Opfern, die erreichen möchte, dass in der bayerischen Landeshauptstadt künftig zum Gedenken auch Stolpersteine verlegt werden dürfen. Und erst kurz vor Weihnachten hat Hartung im Zusammenhang mit der Rückgabe einer Diana-Büste an die Republik Polen von sich reden gemacht. Die Marmorbüste aus dem Lazienki-Palast, ein seit den Fünfzigerjahren gesuchtes Beutekunst-Objekt, war vor wenigen Wochen aus Privatbesitz auf dem Wiener Kunstmarkt aufgetaucht.
Das Buch „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“ und Buchbeiträge von Dr. Hannes Hartung sind unter anderem
bei Amazon erhältlich (Link zur Autorenseite).

Dr. Hartung ist Mitglied im Kulturkreis der deutschen Wirtschaft, Gründungsmitglied und Mitglied im Vorstand der Kunstsammler e.V. und bei Rotary International.
Er ist zudem Mitglied bei
Rechtsanwaltskammer München
Bund katholischer Rechtsanwälte

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