THEMIS setzt die Restitution von 2 Werken an die Erben der Brüder Lion von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen durch

RESTITUTION AN DIE ERBEN DER MÜNCHNER KUNSTHANDLUNG BRÜDER LION

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geben zwei Gemälde des österreichischen Künstlers Franz Sigrist d. Ä. (1727–1803) an die Erben der ehemaligen Münchner Kunsthandlung Brüder Lion zurück: „Lot und seine Töchter“ sowie „Abraham bewirtet die drei Engel“.

Die beiden kleinformatigen altdeutschen Werke gelangten am 14. Dezember 1936 im Tausch gegen ein großformatiges impressionistisches Werk des dänischen Malers Peder Severin Krøyer (1851–1909) in den Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen – nur wenige Tage, bevor die traditionsreiche Galerie Brüder Lion am Maximiliansplatz in München gezwungen wurde ihren Geschäftsbetrieb auf Druck der nationalsozialistischen Behörden zu beenden. Die Werke von Sigrist wurden proaktiv recherchiert und sind seit 2020 bei der Lost Art-Datenbank gemeldet.

1922 gründete Louis Lion mit seinen beiden jüngeren Brüdern die Kunsthandlung Brüder Lion in München. Sie entwickelte sich in den 1920er-Jahren zu einer der führenden Galerien Münchens und gehörte zu den zehn umsatzstärksten Kunst- und Antiquitätenhandelsfirmen in München. Bereits 1927 erwarben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen dort erstmals Kunstwerke. Neben dem Stammhaus mit elf Ausstellungsräumen betrieben die Brüder Louis, Hans und Fritz Lion zeitweise eine Filiale in Berlin sowie ein Saisongeschäft in Marienbad.

Im August 1935 forderte die Reichskammer der Bildenden Künste die Geschäftsaufgabe und Ende 1936 schloss die Münchner Kunsthandlung erzwungenermaßen ihre Türen.

RESTITUIERTE WERKE:
Franz Sigrist d. Ä. (1727-1803) Lot und seine Töchter erworben 1936, Inv. Nr. 10420 Öl auf Leinwand, 32,5 x 40,5 cm
Franz Sigrist d. Ä. (1727-1803) Abraham bewirtet die drei Engel erworben 1936, Inv. Nr. 10421 Öl auf Leinwand, 32,5 x 40,5 cm

Die Forschung des Referats für Provenienzforschung an der neu gegründeten Staatlichen Museumsagentur Bayern hatte ergeben, dass es sich um NS-Raubkunst handelt. Infolgedessen entschied Kunstminister Markus Blume auf Vorschlag der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen auf Restitution der Gemälde „Lot und seine Töchter“ und „Abraham bewirtet die drei Engel“ von Franz Sigrist d. Ä.

ANTON BIEBL, LEITER DER BAYERISCHEN STAATSGEMÄLDESAMMLUNGEN:
„Die Restitution der beiden Kunstwerke ist ein sichtbares Zeichen, dass die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ihre Verantwortung gegenüber den Opfern des NS-Unrechts und ihren Nachfahren wahrnehmen.

RA DR. HANNES HARTUNG, ANWALT DER ERBENGEMEINSCHAFT DER BRÜDER LION:
„Wir danken den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen für diese ersten Restitutionen an die Erben der Brüder Lion, sehen dies aber nur als den Start für weitere dringend gebotene Rückgaben an. Wir hoffen auf ein baldiges Umdenken des Freistaats Bayern beim Mädchen mit Strohhut von Friedrich von Amerling möglichst in diesem Jahr 2026. Es ist nie zu spät, das Richtige zu tun.“

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