Christiane Fricke analysiert in diesem lesenswerten Beitrag im Handelsblatt vom 28.04.2017 die aktuelle Handreichung des BKM und empfiehlt den Leitfaden von RA Dr.
Allgemein
Seit Jahrzehnten stehen vier kostbare Skulpturen im Zoo Leipzig. Doch der Sohn des einstigen Zoo-Direktors beansprucht die Kunstwerke als sein Eigentum. Nun soll das Landgericht Leipzig entscheiden. Der Kläger wird von RA Dr.
Gute Analyse von Birgit Maria Sturm, Geschäftsführerin des BVDG.
Zudem eine gute Grundlage für ihren Art Talk mit AXA ART auf der Art Cologne mit Staatssekretär aD Grosse-Brockhoff, dem Kunstspediteur Klaus Hillmann und Rechtsanwalt Dr.
DAS NEUE KULTURGUTSCHUTZGESETZ
Handreichung für die Praxis
Herausgeber: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Eine umfangreiche Handreichung der BKM ist soeben erschienen.
Auf 385 Seiten enthält die sehr detaillierte Handreichung die Darstellung der wesentlichen Inhalte des neuen KGSG und ihre Bedeutung für die betroffenen Interessensgruppen, den Gesetzestext, ausführliche Erläuterungen (offenbar durch die Redakteure des Gesetzes selbst verfasst), Verordnungen (EU, EG, Syrien, Irak), Unesco-Übereinkommen, Erläuterungen für Sammler, dito für Museen, Münzen und Paläontologie etc.