RESTITUTION AN DIE ERBEN DER MÜNCHNER KUNSTHANDLUNG BRÜDER LION
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geben zwei Gemälde des österreichischen Künstlers Franz Sigrist d. Ä.
RESTITUTION AN DIE ERBEN DER MÜNCHNER KUNSTHANDLUNG BRÜDER LION
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geben zwei Gemälde des österreichischen Künstlers Franz Sigrist d. Ä.
Das Germanische Nationalmuseum (GNM) in Nürnberg und die Erben-gemeinschaft nach den Kunsthändlern Gebrüder Louis, Hans und Fritz Lion haben sich einvernehmlich auf eine faire und gerechte Restitution von fünf Werken geeinigt, die das Germanische Nationalmuseum in den Jahren 1933, 1934 und 1936 aus der Kunsthandlung der Gebrüder Lion erworben hatte.
In der Fachzeitschrift RESTAURO hat Dr. Hannes Hartung ein Interview zu seiner Arbeit als Restitutionsanwalt zum Thema
„Es geht um höhere Gerechtigkeit“
gegeben.
Inbesondere im Fall der Brüder LION sehen wir seit Aufkommen des Raubkunstskandals zu Beginn dieses Jahres überhaupt keine Verbesserungen beim verantwortlichen Freistaat Bayern.
THEMIS hat in diesem Jahr bereits ein Kunstwerk von Samuel Hartveld an seine Erben restituieren können.
Leider schließt sich die Stadt Gent dem derzeizt om einem zweiten Fall nicht an.
Dr. Hannes Hartung sagt dazu:
Wir mussten mehr als zwei Jahre auf eine Empfehlung warten.