Quelle: THEMIS Hartung & Partner Rechtsanwälte mbB | Beitrag von RA Dr.
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Quelle: THEMIS Hartung & Partner Rechtsanwälte mbB | Beitrag von RA Dr.
Ausführlicher Kommentar von RA Dr. Hannes Hartung zu den Eröffnungen der Gurlitt Ausstellungen in Bonn und Berlin. Diese beheben nicht die echten Probleme im Umgang mit Raubkunst in Deutschland, insbesondere im Bereich der Verjährung. Cornelius Gurlitt ist auch nicht für die seit 2002 bekannten und bestehenden gesetzgeberischen Versäumnisse verantwortlich.