Dr. Hannes Hartung war Sachverständiger im Deutschen Bundestag

Zur Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag sprach Dr. Hannes Hartung als Sachverständiger für den Regierungsentwurf des neuen Raubkunstgesetzes.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1029902-1029902

Auf der Website des Deutschen Bundestages heißt es hierzu:

Aus Sicht des auf Restitution spezialisierten Rechtsanwalts Hannes Hartung bleibt die Reform auf halbem Weg stehen. Möchte man die Rechtstellung der Opfer der Schoah und ihrer Rechtsnachfolger verbessern, müsse die Ersitzung für NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut im Ganzen zuverlässig ausgeschlossen werden, sagte er. Anderenfalls würden fast alle Klagen auch am neuen Gerichtsstand in Frankfurt am Main nicht mehr an der Verjährung, sondern an der Ersitzung scheitern.

Alle Sachverständigen waren sich einig, dass der Entwurf so unzureichend ist und es vielmehr eines großen umfassenden #Restitutionsgesetzes bedarf, dass auch die #Ersitzung und die #Entschädigung des gutgläubigen Erwerbers sachgerechter Regelungen bedürfen. Dies wird in dieser Legislatur nicht mehr klappen- wir alle bauen auf eine schnelle Umsetzung in der nächsten. Meine Stellungnahme ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/resource/blob/1031678/d120ef1f72f7baff9088800c0a436fd9/Stellungnahme-Hartung.pdf

Das Hashtag#Handelsblatt berichtet über die Anhörung zum neuen Hashtag#Raubkunstgesetz und über unseren Vorschlag zur Übernahme des Hashtag#Lösungsrechts aus der Hashtag#Schweiz zur Entschädigung des gutgläubigen Erwerbers, der Kritik der Sachverständigen an der unzureichenden Lösung des Problems der Ersitzung und die gelinde gesagt schleppende Rückgabe von Hashtag#Raubkunst im Freistaat Hashtag#Bayern, die sich teilweise über mehr als zwei Jahre hinzieht und einer Totalverweigerung und Blockade bzw. dem Hashtag#Boykott der Hashtag#WashingtonerPrinzipien durch den Freistaat Bayern sehr nahe kommt.

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