Dr. Hartung bezieht in der TAZ Stellung zu den neuen Schiedsgerichten

Dr. Hannes Hartung wurde von der TAZ zur neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut befragt.
In dem Beitrag https://taz.de/Schiedsgerichte-bei-NS-Raubkunst-Faellen/!6153534/
heißt es:

Abhängig vom Staat
Der Münchner Anwalt Hannes Hartung nimmt die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenvertretern bestimmten 36 Schiedsrichter aufs Korn. Über die Hälfte von ihnen verfüge „leider über keine einschlägige fachliche Expertise oder gar Erfahrungen in Raubkunst- und Restitutionsfragen sowie der Schiedsgerichtsbarkeit“. Zudem agierten fast alle Schiedsrichter als Beamte in Abhängigkeit vom Staat, dem sie ihre Aufnahme in die Liste eines Sonderverfahrens verdanken, „welche in regulären Schiedsverfahren normalerweise offen sind und von den Parteien ohne Vorgaben frei ausgewählt und bestellt werden“. In diesem Fall ist die Liste jedoch geschlossen.

Ein Schiedsgericht soll sich aus vier Schiedsrichtern und einem Vorsitzenden aus dem Kreis der 36 konstituieren. Jeder von ihnen kassiert pro Verfahren 10.000 Euro, der Chef 12.000. Macht 52.000 Euro Verfahrenskosten pro Fall, egal ob es sich bei dem potenziellen Raubgut um einen Picasso oder einen silbernen Löffel im Wert von 2,50 Euro handelt.

Hartung beklagt, bei der Behauptung, nun endlich könnten jüdische Nachfahren auch gegen den Willen eines Museums eine Entscheidung verlangen, handle es sich um eine Mogelpackung. Denn dies gelte nur für Institutionen, die ein „stehendes Angebot“ unterzeichnet hätten und damit bekunden, dass sie sich einem Schiedsgericht unterstellen würden. Tausende Museen haben ein solches Angebot nicht abgegeben und könnten sich einer Entscheidung verweigern.

Auf der Suche nach alternativen juristischen Möglichkeiten verklagt Hartung vor einem New Yorker Gericht den Freistaat Bayern und die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen auf Rückgabe des Bildes „Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling. Das Gemälde war einst im Besitz eines jüdischen Kunsthändlers. Auch der Marburger Anwalt Markus Stötzel bedenkt in einigen Fällen die Anrufung von US-Gerichten, zumal das dortige Recht für NS-Verfolgte gestärkt werden soll.

Ein ordentliches Gesetz sollte folgen
Einige Juristen behalten sich vor, zunächst mit weniger spektakulären Fällen vor das Schiedsgericht zu treten, quasi um dessen Entscheidungen zu testen. Einig aber sind sich alle darin, dass als nächste Stufe ein ordentliches Restitutionsgesetz folgen muss, das auch die Raubkunst im privaten Besitz einschließe. Darauf warten die Verfolgten schon seit Jahrzehnten.

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wird ein solches Gesetz versprochen. „Ein Restitutionsgesetz, das sich an die bisherigen Wiedergutmachungsregelungen anlehnt, würde sicher zu angemesseneren Lösungen führen. Solange es ein solches Gesetz nicht gibt, werden andere Lösungen gefunden werden müssen“, sagt Anja Anders.

Hartung glaubt nicht, „dass solch ein Gesetz in den nächsten Jahren kommen wird“. Und Stötzel gibt zu bedenken: „Das ist kein Thema, mit dem man Wählerstimmen gewinnen kann, schon gar nicht angesichts des wachsenden Antisemitismus.“

Nach oben scrollen