Das Germanische Nationalmuseum (GNM) in Nürnberg und die Erben-gemeinschaft nach den Kunsthändlern Gebrüder Louis, Hans und Fritz Lion haben sich einvernehmlich auf eine faire und gerechte Restitution von fünf Werken geeinigt, die das Germanische Nationalmuseum in den Jahren 1933, 1934 und 1936 aus der Kunsthandlung der Gebrüder Lion erworben hatte.
Es handelt sich um
• einen sechsteiligen Paravent mit topographischen Szenen, wohl Frankreich, 19. Jahrhundert
• ein geschnitztes Musikemblem, Süddeutschland, 18. Jahrhundert
• eine vergoldete Vase, Bauornament, Süddeutschland, 18. Jahrhundert
• eine Zeichnung aus dem Umkreis Martin Knollers: Huldigung der Erdteile an Maria Immaculata, 1760/61
• ein Vortragekreuz, um 1310
Louis, Hans und Fritz Lion hatten die Kunsthandlung im Jahr 1922 in Mün-chen gegründet. Trotz ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft waren die drei Brüder aufgrund ihrer jüdischen Abstammung Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt. Ende August 1935 wurden sie von der Reichskammer der bildenden Künste aufgefordert, ihre Münchner Kunsthandlung binnen vier Wochen zu schließen. Die Frist wurde nach eingelegter Beschwerde aus-gesetzt, jedoch waren die Brüder Lion unter dem Druck der Verhältnisse gezwungen, ihr Geschäft aufzugeben.
Auf Grundlage umfassender Provenienzforschung und in Anerkennung der historischen Verantwortung stimmte der Verwaltungsrat des Germanischen Nationalmuseums der Restitution der fünf bei den Gebrüder Lion erworbenen Werke zu. Die Einigung folgt den Grundsätzen der Washingtoner Konferenz von 1998 sowie der Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und Kom-munen zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts. Vier der vom Werke werden unentgeltlich an die Erbengemeinschaft der Brüder Lion resti-tuiert. Das Vortragekreuz, eine kunsthistorisch herausragende Arbeit aus dem Umkreis Regensburgs aus der Zeit um 1310, wird zunächst restituiert und anschließend vom Germanischen Nationalmuseum von der Erben-gemeinschaft zu einem fairen und angemessenen Preis zurückgekauft. Es ist seit vielen Jahren in der Dauerausstellung des Germanischen National-museums zu sehen und bleibt damit weiterhin der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich.
Außergewöhnlich ist die Bemalung des Vortragekreuzes: Sowohl die Vorder- als auch die Rückseite zeigen den gekreuzigten Christus. Beidseitig bemalte Kreuze haben sich vor allem in Italien erhalten, in Deutschland sind sie eine Seltenheit.
Die Erbengemeinschaft und das Museum verstehen die nun getroffene Einigung als Ausdruck eines verantwortungsvollen und partnerschaftlichen Umgangs mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dessen Folgen.
Die Erbengemeinschaft nach Louis, Hans und Fritz Lion betont über ihren Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung:
„Die nun gefundene Lösung würdigt das Schicksal der verfolgten Brüder Lion und stellt einen wichtigen Akt der historischen Gerechtigkeit in Nürnberg dar. Wir danken dem Germanischen Nationalmuseum herzlich für den stets guten und konstruktiven Dialog sowie die so umgehende Würdigung unserer Anliegen in wenigen Monaten. Zugleich freuen wir uns, dass das bedeutende Vortragekreuz durch diese gemeinsame Lösung dauerhaft im Germanischen Nationalmuseum verbleiben kann.“
