Pflichtteil durchsetzen: Auskunft und Zahlung gegen Erben

Wer durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen ist, kann als Abkömmling, Ehegatte oder – unter besonderen Voraussetzungen – Elternteil pflichtteilsberechtigt sein. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den oder die Erben. Seine Höhe lässt sich meist erst bestimmen, wenn Bestand und Wert des Nachlasses zuverlässig geklärt sind.

Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB

Der nicht als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte kann Auskunft über den Nachlassbestand verlangen. Zu erfassen sind Aktiva und Nachlassverbindlichkeiten am Todestag sowie je nach Fall lebzeitige Zuwendungen, die für Pflichtteilsergänzungsansprüche relevant sein können.

  • geordnetes privatschriftliches Nachlassverzeichnis
  • auf Verlangen notarielles Nachlassverzeichnis
  • Hinzuziehung bei der Aufnahme des Verzeichnisses
  • Wertermittlung etwa von Immobilien, Unternehmen, Kunst oder Beteiligungen
  • Belege, soweit sie zur Kontrolle und Berechnung erforderlich sind

Notarielles Nachlassverzeichnis

Der Notar muss den Nachlassbestand eigenständig plausibilisieren und ermitteln. Typisch sind Anfragen bei Banken, Einsicht in Unterlagen, Prüfung von Grundbesitz und die Klärung auffälliger Vermögensbewegungen. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben können Nachbesserungsansprüche auslösen.

Bewertung und Berechnung

Maßgeblich ist grundsätzlich der reale Wert im Zeitpunkt des Erbfalls. Bei Immobilien, Unternehmen, Gesellschaftsanteilen und Kunst können sachverständige Bewertungen erforderlich sein. Nach Abzug berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten wird die gesetzliche Erbquote bestimmt; der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes.

Zahlung, Verzug und Verjährung

Nach Klärung der Grundlagen ist der Zahlungsanspruch zu beziffern. Die Aufforderung sollte Auskunft, Wertermittlung, Fristsetzung und Zahlung strategisch verbinden. Pflichtteilsansprüche unterliegen regelmäßig der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung. Fristbeginn und Hemmung sind stets im Einzelfall zu prüfen.

Stufenklage

Bei unvollständiger Auskunft oder verweigerter Zahlung kann eine Stufenklage Auskunft, gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung und den noch zu beziffernden Zahlungsanspruch verbinden. Antrag, Beweislage, Verjährung und Kostenrisiko müssen aufeinander abgestimmt werden.

Wie THEMIS unterstützt

Wir vertreten Pflichtteilsberechtigte bei komplexen Nachlässen, notariellen Verzeichnissen, Bewertungen und in gerichtlichen Verfahren. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

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