Das Kulturgutschutzgesetz soll das nationale Kulturerbe schützen und dem illegalen Handel von Raubgütern Einhalt gebieten.
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Vor einem Jahr trat das neue Kulturschutzgesetz in Kraft. Der Kunsthandel beklagt eine Bürokratieflut – und hofft auf die Überprüfung der Regeln im kommenden Jahr.
Die seit einem Jahr geltenden scharfen Importregeln machen vor allem den Asiatika-Händlern zu schaffen – obwohl sie gar nicht die eigentlichen Adressaten sind.
Viele Freundschaften aus Zeiten, als sie ein geachtetes Mitglied des Kulturausschusses des Bundestags war, zerbrachen an der Durchsetzung des Kulturgutschutzgesetzes. Mit dem Kunsthandel steht die Bundeskulturpolitik seither auf Kriegsfuß. Das ist eine Branche, die am Ende für die Zirkulation von Kunst sorgt und auf die – als Käufer wie als Begünstigte von Stiftungen und Leihgaben aus privater Hand – auch die öffentlichen Museen angewiesen bleiben.