Das Kulturgutschutzgesetz soll ein Abwandern national wertvoller Kulturgüter ins Ausland verhindern.
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Das Kulturgutschutzgesetz soll ein Abwandern national wertvoller Kulturgüter ins Ausland verhindern.
Monatelang hielt der Plan für eine strenges Kulturgutschutzgesetz den Kunstbetrieb in Atem. Seit einem Jahr nun gilt es.
Von Enteignungen war die Rede, als vor einem Jahr das neue Kulturgutschutzgesetz verabschiedet wurde. Damit sollte der Verkauf deutscher Kulturgüter und vor allem der illegale Antiken-Handel verhindert werden.
Seit einem Jahr gilt das Kulturgutschutzgesetz. Kulturstaatsministerin Monika Grütters wollte damit verhindern, dass national bedeutendes Kulturgut ins Ausland abwandert.