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Ausführlicher Kommentar von RA Dr. Hannes Hartung zu den Eröffnungen der Gurlitt Ausstellungen in Bonn und Berlin. Diese beheben nicht die echten Probleme im Umgang mit Raubkunst in Deutschland, insbesondere im Bereich der Verjährung. Cornelius Gurlitt ist auch nicht für die seit 2002 bekannten und bestehenden gesetzgeberischen Versäumnisse verantwortlich.

Allgemein

RA Dr. Hannes Hartung hat den Joseph Beuys Estate, Jessyka Beuys und Wenzel Beuys erfolgreich gegen das Land Nordrhein-Westfalen vertreten. In dem ersten großen Verfahren nach dem neuen Kulturgutschutzgesetz wurden gegen die Studienbücher I, III und IV aus „Projekt Westmensch“ ein Ausfuhrverbot verhängt und ein Unterschutzsstellungsverfahren eingeleitet. Er konnte die Eintragung dieser Kunstbücher von Joseph Beuys in die Liste nationalen Kulturgutes mit Hilfe des namhaften Beuys Experten Professor Dr. Helmut Friedel verhindern. Sie sind jetzt auch wieder frei zur Ausfuhr.

Allgemein

Thema Künstlervor- und –nachlässe
Künstlerische Arbeiten, die im Leben einer Künstlerin / eines Künstlers entstehen, gehen aus Unwissen und Nachlässigkeit verloren oder sind auf viele Orte verteilt, so dass es unmöglich ist, deren Bestand zu sichern.

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