Presse

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Im August 2016 ist das Kulturgutschutzgesetz mit bis dahin nicht bestehenden Verboten, Beschränkungen und Auflagen zur Ein- und Ausfuhr im europäischen Binnenmarkt und zum Inverkehrbringen von Kulturgut innerhalb der Bundesrepublik in Kraft getreten. Es enthält außerdem komplizierte neue Nachweis- und Sorgfaltspflichten.

Bereits nach zehn Monaten hat sich herausgestellt, dass es für den Kunsthandel vielfach unmöglich ist, den neuen Verpflichtungen nachzukommen.

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In dem Magazin „Das Parlament“ hat RA DR. Hartung neben Staatsministerin Monika Grütters, SPK Chef Hermann Parzinger und dem JCC Repräsentanten Mahlo Stellungnahmen zur aktuellen Raubkunstdebatte abgegeben:

„Wir brauchen dringend belastbare gesetzliche Regelungen zur Justiziabilität von Herausgabeforderungen.

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Seit Jahrzehnten stehen vier kostbare Skulpturen im Zoo Leipzig. Doch der Sohn des einstigen Zoo-Direktors beansprucht die Kunstwerke als sein Eigentum. Nun soll das Landgericht Leipzig entscheiden. Der Kläger wird von RA Dr.

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Herzliche Einladung zu meiner Keynote „Fluch und Segen der Litigation PR im Fall Gurlitt“ auf der @LPRTagung in Winterthur!

Wie der Titel sagt spreche ich über meine Erfahrungen mit den Medien und der PR-Arbeit meines ehemaligen Litigation PR Sprechers in diesem spannenden Mandat. Leider funktionierte meiner Meinung nach vieles überhaupt nicht im Sinne unseres Mandanten…
Dr. Hannes Hartung ist Rechtsanwalt und Gründer von THEMIS.

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