THEMIS feiert die Restitution von Raubkunst im Kunstmuseum Bonn

THEMIS freut sich mit seinen Mandanten über die Restitution einer herrlichen Gouache von Paul Seehaus im Kunstmuseum Bonn. 80 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz kehrt das Meisterwerk im Eigentum von Marie Louise Stadler Koppel zurück nach Hause zu ihrer Familie. Ein weiterer letzter Kriegsgefangener kehrt endlich heim. Es ist nie zu spät für Gerechtigkeit.

Vielen Dank an das Kunstmuseum Bonn für diese richtige Entscheidung, ihre Gastfreundschaft und die würdige Feier. Es gibt noch sehr viel zu tun.

Wir kämpfen derzeit noch in 8 weiteren Verfahren in London, Gent, München und Madrid für die baldige Rückgabe von Raubkunst.

Das Kunstmuseum Bonn schreibt dazu: Quelle: https://www.kunstmuseum-bonn.de/de/besuch/neuigkeiten/restitution-kunstmuseum-uebergibt-gouache-von-paul-adolf-seehaus-an-erbengemeinschaft/

Restitution: Kunstmuseum übergibt Gouache von Paul Adolf Seehaus an Erbengemeinschaft

Das Kunstmuseum Bonn restituiert die Gouache Blick in Ebene (1918) von Paul Adolf Seehaus an die Erbengemeinschaft der ursprünglichen Eigentümerin. Das Werk wurde der jüdischen Sammlerin Louise Koppel-Stadler mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig entzogen und gelangte 1951 über den Kunsthandel in die Sammlung des Kunstmuseums Bonn. Im Rahmen eines umfassenden, vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten Provenienzforschungsprojekts am Kunstmuseum wurde 2021 eine problematische Provenienz festgestellt und das Werk in die Lost Art-Datenbank eingetragen. Dort identifizierten es 2023 die Erben und wandten sich an das Kunstmuseum Bonn. Nun erfolgte am 31. Januar 2025 die Übergabe des Kunstwerks an die Nachkommen der rechtmäßigen Eigentümerin.

Dr. Stephan Berg, Intendant des Kunstmuseums Bonn: „Die Rückgabe von Kunstwerken, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden, ist ein Beitrag zur historischen Gerechtigkeit. Provenienzforschung ist für uns eine zentrale Aufgabe, die wir mit Sorgfalt und Transparenz verfolgen. Es erfüllt uns mit Genugtuung, dass durch die Zusammenarbeit mit der Erbengemeinschaft eine faire und gerechte Lösung erzielt werden konnte.“

Dr. Hannes Hartung, Rechtsanwalt der gesetzlichen Erben von Marie Louise Stadler: „Meine Mandant:innen bedanken sich sehr herzlich für die gerechte und faire Lösung beim Kunstmuseum Bonn und allen ihren damit betrauten Mitarbeiter:innen. Sie wissen, dass das keine Selbstverständlichkeit ist. Mit der Restitution halten sie das Andenken an Marie Louise Stadler in Ehren.“

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